AGB



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Besuch des Aethercircus Steampunk Festivals Festivals 2014
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und/oder dem Betreten des Festivalgeländes erklären Sie sich einverstanden.

1.) VERTRAGSPARTNER

Der Besuchervertrag kommt zustande mit der Drachenflug music GbR, Linzer Straße 7, 21680 Stade (Veranstalter).

2.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

a) Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte.
b) Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
c) Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.
e) Die Veranstaltung ist zum Teil auch eine eine Freiluftveranstaltung. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort in die Innenräume der Festung verlegt oder ggf. sofort abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie aufgrund Gefährdung von Besuchern oder bei drohender Eskalation bspw. durch zu große Menschenansammlungen.
f) Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Festivalgeländes, wie z. B. einzelnen Räumen  wegen Überfüllung zu beschränken.
h) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt.
i) Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sein. Der Einlass erfolgt nur entsprechend den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
j) Absperrungen sind zu respektieren und dürfen nicht übertreten werden!

3.) PROGRAMM

a) Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl der Künstler/innen keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters wider.
b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund das Programm zu ändern. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein vom Veranstalter nicht zu vertretender Ausfall (Absage, Nichterscheinen) eines angekündigten Künstlers, was aufgrund der langen Vorplanungen leider nicht immer vermeidbar ist.



4.) SICHERHEIT

a) Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, des Kassenpersonals und des Veranstalters ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei jeglicher Zuwiderhandlung gleich welcher Art behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
b) Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt aus Sicherheitsgründen am Eingang und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Der Besucher ist damit einverstanden.
c) Die Einfahrt in das Veranstaltungsgelände mit Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
d) Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Flaschen, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen, waffenähnlichen oder -geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen wie Wurfsternen, Reizgas etc. ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
e) Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Es können Ausnahmefälle unter Rücksprache des Kassenpersonals mit dem Veranstalter erfolgen. In diesem Fall sind daraus erfolgende Schäden und Hinterlassenschaften von dem Halter zu tragen bzw. zu sofort zu entsorgen.
f) Es handelt sich um ein Kunst- und Kulturfestival. Dazu gehört auch ein mu.sikalischer Teil. Laute Musik kann das Gehör empfindlich und nachhaltig belasten und beeinträchtigen. Unsere verantwortungsvollen professionellen Tontechniker wissen das und werden alle gefährlichen Situationen ausschließen. Sie treffen die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Bei der Veranstaltung kann es zu Situationen kommen, bei denen der Pegel von 95 dB überschritten wird. Wenn die Besucher sehr nahe vor der Bühne stehen möchten wird ihnen geraten zum Schutz von etwaigen Hör- oder Gesundheits-schäden, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen. Eltern haben darauf zu achten, das auch ihre Kinder geschützt sind und nicht direkt vor den Boxen stehen.
g) Das so genannte stage diving, crowd surfing, pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder Ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann ohne Vorwarnung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

7.) TON- UND FILMAUFNAHMEN

a) Das Mitbringen von Fotoapparaten und Videoaufzeichnungs-geräten ist gestattet.
b) Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auftretenden Künstler/innen während einer Vorführung sind für den persönlichen Gebrauch grundsätzlich erlaubt. Sollte das Material jedoch in irgendeiner Form später veröffentlicht werden, so sind die darauf gezeigten Künstler, Hersteller der Kunstobjekte, Musiker, Autoren etc. mit Gruppennamen oder Künstler- oder Realnamen zu nennen. Außerdem ist der Hinweis auf den Veranstaltungsort, das Festival Aethercircus und dem Veranstalter, der Kapelle Drachenflug zwingend erforderlich.
c) Der Besucher stellt den Veranstalter von jeglicher In-anspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Ver-wertung oder öffentlichen Zugänglichmachung von von ihm an-gefertigten Fotografien frei.
d) Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungs-geländes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Foto-grafien und Auf-zeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstalters, Druckpublikationen, im Programmheft der aktuellen oder von Folgeveranstaltungen und in (auch) werblichen Presseberichten und Fernseh-beiträgen seitens des Veranstalters ein.

7.) WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN, GEWERBE, WERBUNG

a) Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
b) Eintrittskarten sind nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben.
c) Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
d) Besuchern, Teilnehmern und anderen Dritten ist Werbung jeglicher Art innerhalb des Veranstaltungsgeländes und im direkten Umfeld nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich zuvor vom Veranstalter genehmigt ist. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Austeilen oder Auslegen von Flyern, Giveaways und dergleichen, sowie das Benutzen von Werbehinweisen jeglicher Art, ebenso das Verdecken von Werbehinweisen der Sponsoren. Derjenige, der Werbemittel unbefugt verteilt oder verteilen lässt, ist zur Zahlung einer angemessen und vom Veranstalter im Einzelfall festzulegenden Vertragsstrafe verpflichtet, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Von dem Verbot ausgenommen sind übliche Markenhinweise auf Kleidungsstücken und alltäglichen Gegenständen.





8.) SCHADENSERSATZ, HAFTUNG DES VERANSTALTERS

Für alle Schadensersatzansprüche des Besuchers gilt Folgendes: Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

9.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine oder mehrerer Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.